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KEINE BARGELDZAHLUNGBitte berücksichtigt, dass bei allen drei Sommerkonzerten nur Kartenzahlung (EC-Karte, Kreditkarte, Apple/Google Pay) möglich ist.
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ANREISEAdresse: Klein Venedig, 78462 Konstanz Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Veranstaltung zu gelangen. Eine Parkmöglichkeit am Konzertgelände wird es NICHT geben. Wir empfehlen die Anreise mit: 1. öffentlichen Verkehrsmitteln Die Veranstaltung ist bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die nächstgelegene Haltestelle ist der Bahnhof Konstanz. Beachte: Das Deutschland-Ticket gilt NICHT für die Schiffe, Fähren und den Katamaran. Alle öffentlichen Verkehrsmittel auf einen Blick: A. Bus Fahrplan der Stadtwerke Konstanz B. Bahn Information zu ankommenden und abfahrenden Zügen am Bahnhof Konstanz SBB Fahrplan für die Anreise aus der Schweiz C. Schiff Fahrplan der Bodensee-Schiffsbetriebe D. Fähre Fahrplan der Fähre Konstanz – Meersburg E. Katamaran Fahrplan Katamaran 2. dem Fahrrad und zu Fuß Ein Fahrradparkplatz ist direkt am Veranstaltungsgelände zu finden. Bitte folgt dazu den Beschilderungen.
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MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE PERSONEN / PERSONEN MIT SCHWERBEHINDERTENAUSWEISKarten für die Konzerte für Rollstuhlfahrer:innen oder Personen mit Schwerbehindertenausweis sowie deren Begleitpersonen erhalten Sie über den Ticketpartner des Veranstalters: Tickets Connected Webseite: www.ticketsconnected.com Kontakt: hello@ticketsconnected.com / +49 7531 - 584 788 1
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JUGENDSCHUTZWir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz. Damit Sie alle eine gute Zeit haben können, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst: Zutrittsregelungen: 0 – 5 Jahre: kein Zutritt 6 - 13 Jahre: Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten* (Eltern/Vormund) ODER in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten (18+) mit schriftlicher Erlaubnis* 14 – 16 Jahre: Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis** (muss am Einlass abgegeben werden), aber ohne Begleitung möglich ab 16 Jahren: Zutritt ohne Beschränkung *Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern. **Schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten zur Teilnahme der Jugendlichen an der Veranstaltung. Alkoholausschank: Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken untersagt. Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumweinen gestattet. Jugendlichen bzw. volljährigen Personen ab 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum aller alkoholischer Getränke gestattet.
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GETRÄNKE UND SPEISENFür das leibliche Wohl vor Ort sorgen unsere vielfältigen Foodstände sowie Getränketheken. Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, Dosen und/oder sonstige Trinkbehältnisse sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen ist max. eine 0,5l PET-Flasche (ohne Deckel) oder Tetrapak mit NICHT-alkoholischem Inhalt erlaubt.
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VERBOTENE GEGENSTÄNDEDen Besucher:innen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: Fahrräder, E-Scooter, Roller, Bollerwagen und andere Fahrzeuge Nahrungsmittel – davon ausgenommen medizinisch notwendige Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4 Waffen, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Erlaubt sind pro Person 1x PET-Flasche bis 500ml ohne Deckel oder 1x Tetrapak bis 500ml ohne Deckel. Sperrige Gegenstände: Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Picknickdecken, Kisten, große Roll- und Reisekoffer, Schirme, Taschen oder Rucksäcke, die nicht von einer Person alleine sicher getragen werden können. Fahrrad- und Motorradhelme Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial Alkoholische Getränke aller Art Tiere Computer und Tablets Selfie-Sticks Professionelle Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven Das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter Film- und Tonaufnahmegeräte (Handys aller Art fallen nicht darunter) Fahnenstangen aus Holz mit einem Durchmesser größer 2 cm
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WETTERDie Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Sollte sich die Lage verändern werden wir Sie über unsere Kanäle informieren.
INFORMATIONEN
Veranstalter:
KOKON Entertainment GmbH
Bücklestr. 3-5
D-78467 Konstanz
Tel.: + 49 (0) 7531 584 788 0
E-Mail: info@kokon-entertainment.de
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Geschäftsführung: Dieter Bös, Xhavit Hyseni
Unser Veranstaltungsort:
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Klein Venedig 1
78462 Konstanz
Deutschland
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