
Anreise
Veranstaltungsort: Klein Venedig, 78462 Konstanz
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Veranstaltung zu gelangen. Eine Parkmöglichkeit am Konzertgelände wird es NICHT geben. Wir empfehlen die Anreise mit:
den öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Veranstaltung ist bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die nächstgelegene Haltestelle ist der Bahnhof Konstanz.
Für die Veranstaltung wird die Anzahl der eingesetzten öffentlichen Verkehrsmittel erhöht.
Beachte: Das Deutschland-Ticket gilt NICHT für die Schiffe, Fähren und den Katamaran.
Ein Überblick der öffentlichen Verkehrsmittel:
Katamaran Fahrplan Katamaran
dem Fahrrad und zu Fuß Ein Fahrradparkplatz ist direkt am Veranstaltungsgelände zu finden. Bitte folgt dazu den Beschilderungen.
Karten für die Konzerte für Rollstuhlfahrer:innen oder Personen mit Schwerbehindertenausweis sowie deren Begleitpersonen erhalten Sie über den Ticketpartner des Veranstalters: Tickets Connected
Webseite: www.ticketsconnected.com
Kontakt: hello@ticketsconnected.com / +49 7531 - 584 788 1
Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz. Damit Sie alle eine gute Zeit haben können, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst:
Zutrittsregelungen:
0 – 5 Jahre: kein Zutritt
6 - 13 Jahre: Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten* (Eltern/Vormund) ODER in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten (18+) mit schriftlicher Erlaubnis*
14 – 16 Jahre: Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis** (muss am Einlass abgegeben werden), aber ohne Begleitung möglich
ab 16 Jahren: Zutritt ohne Beschränkung
*Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
**Schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten zur Teilnahme der Jugendlichen an der Veranstaltung.
Alkoholausschank:
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken untersagt.
Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumweinen gestattet.
Jugendlichen bzw. volljährigen Personen ab 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum aller alkoholischer Getränke gestattet.
Für das leibliche Wohl vor Ort sorgen unsere vielfältigen Foodstände sowie Getränketheken.
Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, Dosen und/oder sonstige Trinkbehältnisse sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen ist max. eine 0,5l PET-Flasche (ohne Deckel) oder Tetrapak mit NICHT-alkoholischem Inhalt erlaubt.
Den Besucher:innen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
Fahrräder, E-Scooter, Roller, Bollerwagen und andere Fahrzeuge
Nahrungsmittel – davon ausgenommen medizinisch notwendige
Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4
Waffen, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können.
Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Erlaubt sind pro Person 1x PET-Flasche bis 500ml ohne Deckel oder 1x Tetrapak bis 500ml ohne Deckel.
Sperrige Gegenstände: Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Picknickdecken, Kisten, große Roll- und Reisekoffer, Schirme, Taschen oder Rucksäcke, die nicht von einer Person alleine sicher getragen werden können.
Fahrrad- und Motorradhelme
Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial
Alkoholische Getränke aller Art
Tiere
Computer und Tablets
Selfie-Sticks
Professionelle Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven
Das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter
Film- und Tonaufnahmegeräte (Handys aller Art fallen nicht darunter)
Fahnenstangen aus Holz mit einem Durchmesser größer 2 cm
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Sollte sich die Lage verändern werden wir Sie über unsere Kanäle informieren.
INFORMATIONEN
Veranstalter:
KOKON Entertainment GmbH
Bücklestr. 3-5
D-78467 Konstanz
Tel.: + 49 (0) 7531 584 788 0
E-Mail: info@kokon-entertainment.de
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Geschäftsführung: Dieter Bös, Xhavit Hyseni
Unser Veranstaltungsort:
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Klein Venedig 1
78462 Konstanz
Deutschland